LKW-Fahrer deckt Gammelfleisch-Skandal auf
August 2007: LKW-Fahrer Miroslaw Strecker übernimmt in Hamburg 13 Paletten tiefgefrorene Schlachtabfälle, die nach Bayern sollen. Die elf Tonnen Fleisch sind laut den Papieren mit der offiziellen Kategorie “K3″ klassifiziert. D.h. sie sind für menschlichen Verzehr nicht geeignet, dürfen aber für Katzen- und Hundefutter verwendet werden. Strecker, selbst gelernter Fleischer, wundert sich, als er feststellt, dass die Ware an eine Fleisch- und Wurstfabrik geht.
“Auf dem Gelände waren nur zwei Männer. Der Firmenchef ließ mich an einer Stelle parken, die von außen nicht einsehbar war. Er hat auch nicht die Temperatur der Ladung gemessen, wie vorgeschrieben”, so Strecker. Beim Abladen sieht er, dass der Chef sämtliche Zettel, die das Fleisch als “K3″-Ware und “Nicht für den mensch-lichen Verzehr geeignet” kennzeichnen, abreißt und verschwinden lässt. “Da war mir klar, dass was faul ist.” Strecker lässt sich die Ladepapiere abzeichnen und fährt wieder los. “Unter LKW-Fahrern gibt es ein ungeschriebenes Gesetz: Man redet nicht über Kunden oder deren Fracht. Trotzdem habe ich mich entschieden, was zu unternehmen.” Er ruft bei der Polizei an, wird aber zur Berufsgenossenschaft verwiesen. Beim dritten Anruf erreicht er das Veterinäramt, das noch am selben Tag die Firma überprüft. “Dann kam ein Anruf der Sachbearbeiterin, dass sie kein “K3″-Fleisch gefunden hätten. Ich habe ihr daraufhin von einer Raststätte die Papiere gefaxt, damit sie es schwarz auf weiß hatte.” Im zweiten Anlauf wird das Amt fündig. Das Gammelfleisch sollte umetikettiert und an einen Döner-Lieferanten in Berlin verkauft werden. Auf diese Weise waren im Vorfeld bereits 150 Tonnen Schlachtabfälle mit rund 150.000 Euro Umsatz in Umlauf gebracht worden. Miroslaw Strecker deckt einen der größten Gammelfleisch-Skandale in Deutschland auf. Er erhält 2007 vom damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer die Goldene Plakette für Zivilcourage.
Dann der Schock: Nach längerer Krankheit bekommt Strecker 2010 von seinem Arbeitgeber gekündigt – ein Zusammenhang mit seiner couragierten Tat wird vermutet, kann aber nicht bewiesen werden. Seit dem 1. Juli hat er wieder einen Job als LKW-Fahrer. Der Haupttäter wurde im August 2011 wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt. Zwei Komplizen erhielten Bewährungsstrafen (2 Jahre bzw. 15 Monate) und Geldstrafen (10.000 Euro bzw. 2.200 Euro).
Quelle: bund.de
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