Faustregeln Lkw- Überholvorgäng

28.06.2012 | Allgemein

Faustregeln für regelkonforme Lkw-Überholvorgänge (August 2010)

Die Faustregeln des OLG Hamm – 45 Sekunden – bzw. – 10 km/h – gelten weiterhin

Das OLG-Hamm hat schon im November 2008 Faustformeln für das regelkonforme Überholen von Lkw festgelegt. Diese werden mittlerweile immer wieder durch andere Gerichtsurteile bestätigt.

Grundsatz: Überholen darf nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, eine Behinderung des nachfolgenden Verkehrs durch lang andauernde Überholvorgänge zu vermeiden.

Folgende Faustformeln gelten:

a) Dauert der Überholvorgang länger als 45 Sekunden oder

b) liegt die Differenzgeschwindigkeit zwischen dem Überholenden und dem Überholten unter 10 km/h

und andere Verkehrsteilnehmer (meist Pkw) werden dadurch behindert

iiegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 StVO vor und kann mit einem Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt geahndet werden.

Anmerkung: Dieses Urteil bezog sich auf eine zweispurige Autobahn mit viel Verkehr auf beiden Fahrspuren. Sicherlich muss immer der Einzelfall berücksichtigt werden. Bsp: Überholen zur Nachtzeit mit sehr wenig Verkehr oder das Überholen auf einer dreispurigen Autobahn, welche dem Pkw-Fahrer die Möglichkeit lässt auf die dritte Spur auszuweichen.

 

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